Gründung einer GmbH im Kanton Fribourg
Gründung einer GmbH im Kanton Freiburg: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Kanton Fribourg
Die Gründung einer GmbH im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort viele Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz und profitiert von einem kulturellen Mix, der Wirtschaft und Innovation fördert. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie sich beim Handelsregister eintragen lassen und je nach Branche die erforderlichen Genehmigungen einholen. Die moderaten Steuern und die Unterstützung durch die lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände vielfältige Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit seinem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und seiner modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort für die Gründung und das Wachstum einer GmbH.
Eine GmbH im Kanton Freiburg gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten Ihrer GmbH ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. An dieser Stelle können Sie die Gründung der GmbH in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung ins Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der GmbH in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung GmbH: Vorteile
- Zweisprachigkeit: Deutsch und Französisch – idealer Standort für Unternehmen mit Kunden oder Partnern in beiden Sprachregionen.
- Universitätsstadt: Universität Freiburg; internationales Bildungsumfeld mit qualifizierten Absolventen.
- Attraktive Steuern: Effektiver Gewinnsteuersatz ca. 13–16 % je nach Gemeinde.
- Agrarwirtschaft & Lebensmittel: Tradition in Milchwirtschaft und Käseproduktion – gut für Lebensmittelbranche-GmbHs.
- Wachsender Kanton: Überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum; steigende lokale Nachfrage.
Gründung GmbH: Nachteile
- Sprachliche Komplexität: Zweisprachigkeit kann Koordinationsaufwand erhöhen.
- Kein Steuerspitzenkanton: Gegenüber Zug, Schwyz oder Nidwalden kein bedeutender Steuervorteil.
- Beschränkte Tech-Szene: Kein nennenswertes lokales Startup- oder Technologiecluster ausserhalb der Universität.
Was muss ich bei der Gründung einer GmbH im Kanton Freiburg beachten?
Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestbetrag von CHF 20'000 (vollständig freigegeben) erforderlich.Info: Der Gründer einer AG oder GmbH kann kein Geld aus der Pensionskasse beziehen, da er in seinem eigenen Unternehmen aufgrund eines Arbeitsvertrages angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Gesetzes.
Die GmbH benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Revision ist ab 10 Beschäftigten obligatorisch. Nach Artikel 727 OR unterliegt eine GmbH der ordentlichen Revision, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: Bilanzsumme: 20 Millionen Franken - Umsatz: 40 Mio. Franken - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre GmbH ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100.000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz zu versteuern.
Was Sie über die GmbH wissen müssen!
Handelsregister
Eintragung beim Handelsregisteramt des Kantons Freiburg in Freiburg. Zweisprachig Deutsch/Französisch.
Mindestkapital
CHF 20'000 – vollständig einzuzahlen. Notarielle Beurkundung erforderlich.
Geschäftsführung
Mindestens ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz obligatorisch.
Steuern
Effektiver Gewinnsteuersatz: ca. 13–16 % je nach Gemeinde.
Zweisprachigkeit
Als einziger vollständig zweisprachiger Kanton (DE/FR) eignet sich Freiburg besonders für GmbHs mit nationaler Marktabdeckung in beiden Sprachregionen.
Hochschule
Universität Freiburg – zweisprachiges Bildungsangebot und Netzwerkmöglichkeiten in Recht, Wirtschaft und Naturwissenschaften.