Eine überzeugende Geschäftsidee ist die Basis jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Dabei kann es sich um eine innovative Idee handeln, die es so noch nicht gibt. Eine gute Geschäftsidee kann aber auch darin bestehen, etwas bereits Bestehendes auf eine völlig neue Art und Weise anzubieten.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab: Anzahl der beteiligten Personen, Anonymität der beteiligten Personen, notwendiges Startkapital, gewünschte Haftung (privat oder nur Gesellschaftskapital), Auftritt nach aussen (eine AG gilt bspw. im Vergleich zu einer GmbH als seriöser).
Die Durchführung der Unternehmensgründung beginnt mit dem Erstellen aller erforderlichen Dokumente (Statuten, Öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung etc.). Die Erstellung der Dokumente übernimmt ein Jurist von STARTUPS.CH für Sie.
Um die Firmengründung durchführen zu können, bedarf es einer Bestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals (nur bei einer AG oder GmbH).Um diese Kapitaleinzahlungsbestätigung zu erhalten, müssen Sie das Gesellschaftskapital bei einer Schweizer Bank einzahlen. Diese erstellt dann die Bescheinigung.
Um Ihre Unternehmung ins Handelsregister eintragen zu können, müssen sämtliche Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden (nur bei einer AG oder GmbH). Nachdem die notarielle Beglaubigung durchgeführt wurde, werden die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet.
Mit den Gründungsdokumente erstellt das Handelsregisteramt den Handelsregistereintrag Ihres neu gegründeten Unternehmens. Wichtig: Die eingereichten Dokumente müssen fehlerfrei sein und den Anforderungen der kantonalen Handelsregisterämter entsprechen. Fehlerhafte Dokumente werden an den Ersteller zur Korrektur zurückgesendet, was mit zusätzlichen Kosten und einer längeren Wartezeit verbunden ist.
Sie haben die Firmengründung erfolgreich gemeistert! Jetzt müssen Sie den Businessplan und die Geschäftsstrategie umsetzen. Behalten Sie die Finanzen im Blick. Ein Unternehmen zu führen ist eine Kunst – mit den richtigen Partnern halten Sie Ihr Unternehmen aber auch nach der Firmengründung auf Kurs.
Für die Gründung einer Gmbh bedarf es mindestens CHF 20'000 (voll einbezahlt).
Info: Der Gründer einer AG oder GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages im eigenen Unternehmen angestellt ist. Im Sinne des AHV-Rechts gilt er demzufolge nicht als Selbständigerwerbender.
Eine GmbH verlangt mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, wobei dies dieselbe Person sein kann. Ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss zudem seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Ab 10 Mitarbeitern ist die Revision obligatorisch. Gemäss dem Art. 727 OR unterliegt eine GmbH der ordentlichen Revision, falls sie in zwei aufeinander-folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet): Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitstellen: 250.
Ihre GmbH untersteht erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 der Mehrwertsteuerpflicht. Eine freiwillige Unterstellung ist jedoch auch bei einem niedrigeren Umsatz möglich.