Gründung einer GmbH im Kanton Bern
Gründung einer GmbH im Kanton Bern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Kanton Bern
In der Bundesstadt Bern zeichnet sich die Gründung einer GmbH durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung aus. Dank zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen bietet die Stadt ein hervorragendes Umfeld für Tätigkeiten im Dienstleistungssektor. Die Eintragung einer GmbH ist beim Handelsregisteramt Bern schnell und einfach möglich. Zudem profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk innerhalb der Region. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern kann von Vorteil sein. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Möglichkeiten zur Vernetzung bieten. Bern bietet mit seiner hohen Lebensqualität und seinem kulturellen Erbe ein spannendes Umfeld für die Gründung und das Wachstum einer GmbH.
Eine GmbH im Kanton Bern gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten Ihrer GmbH ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. An dieser Stelle können Sie die Gründung der GmbH in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung ins Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der GmbH in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung GmbH: Vorteile
- Hauptstadt & Bundesstaat: Sitz der Bundesbehörden; idealer Standort für Public-Affairs-, Lobby- und Policy-GmbHs.
- Stabilität: Breite, diversifizierte Wirtschaft mit öffentlichem Sektor, Gesundheit, Bildung und Dienstleistungen.
- Universität Bern: Zugang zu akademischem Netzwerk und qualifizierten Absolventen.
- Zweisprachige Region: Deutschsprachiger Kanton mit französischem Berner Jura – Nähe zu Romandie.
- Moderate Betriebskosten: Günstiger als Zürich; vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis für Büroflächen.
Gründung GmbH: Nachteile
- Hohe Steuern: Effektiver Gewinnsteuersatz ca. 20–22 % – einer der höchsten der Schweiz.
- Bürokratiekultur: Verwaltungsnahe Kultur kann Entscheidungsprozesse verlangsamen.
- Wenig Startup-Dynamik: Kein vergleichbares VC- oder Tech-Ökosystem wie Zürich oder Waadt.
- Begrenzter Privatsektor: Wirtschaft stark vom öffentlichen Sektor geprägt; privatwirtschaftlicher Netzwerkeffekt geringer.
Was muss ich bei der Gründung einer GmbH im Kanton Bern beachten?
Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestbetrag von CHF 20'000 (vollständig freigegeben) erforderlich.Info: Der Gründer einer AG oder GmbH kann kein Geld aus der Pensionskasse beziehen, da er in seinem eigenen Unternehmen aufgrund eines Arbeitsvertrages angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Gesetzes.
Die GmbH benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Revision ist ab 10 Beschäftigten obligatorisch. Nach Artikel 727 OR unterliegt eine GmbH der ordentlichen Revision, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: Bilanzsumme: 20 Millionen Franken - Umsatz: 40 Mio. Franken - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre GmbH ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100.000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz zu versteuern.
Was Sie über die GmbH wissen müssen!
Handelsregister
Eintragung beim Handelsregister des Kantons Bern.
Mindestkapital
CHF 20'000 – vollständig einzuzahlen. Notarielle Beurkundung erforderlich.
Geschäftsführung
Mindestens ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz obligatorisch.
Steuern
Effektiver Gewinnsteuersatz: ca. 20–22 % – unter den höchsten der Schweiz. Steueroptimierte GmbHs sollten benachbarte Kantone (Zug, Nidwalden) prüfen.
Bundesnähe
Einzigartiger Vorteil für GmbHs im Bereich Lobbying, Beratung, Public Affairs oder öffentliche Ausschreibungen.
Zweisprachigkeit
Kanton mit deutschsprachigem Hauptteil und französischsprachigem Berner Jura; zweisprachige Dokumente bei Bedarf möglich.